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#1
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Я посылала мои документы в Hannover( Niedersachsen). Sie haben mir geantwortet, das ich noch erganzenden Studium abzulegen habe.
"Aufgrund Ihres abgeschlossenen Hochschulstudiums besitzen Sie die allgemeine Hochschulreife nach § 32 Abs. 1 Satz 4 des Niedersachsischen Hochschulgesetzes" Also Abitur ist anerkannt und sonst nicht. Evgenija ich hab da nicht alles verstanden, wo genau kann ich gucken, was bei mir anerkannt ist? |