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1. Wirkungsdauer einer Abmahnung
Eine bestimmte Frist, nach der eine Abmahnung ihre Wirkung verliert, gibt es nicht. Vielmehr richtet sich die Wirkungsdauer nach den Umstanden des Einzelfalles, wobei auf die Art der Verfehlung und das anschlie?ende Verhalten des Arbeitnehmers abzustellen ist. Das Bundesarbeitgericht geht z.B. bei geringfugigen Verfehlungen davon aus, dass eine "Loschung" nach zwei Jahren in Betracht kommt. Hinweis: Hat der Arbeitgeber einen * * * *Arbeitnehmer wegen eines bestimmten Verhaltens abgemahnt, so kann er ihm * * * *wegen desselben Versto?es nicht mehr kundigen. |