![]() |
|
|
|
Опции темы | Опции просмотра |
#11
|
|||
|
|||
![]()
Vorab das Wichtigste zum Testament:
Nur handgeschriebene sind gultig. Auf folgende wichtige Punkte sollte man grundsatzlich bei der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments achten: Ein eigenhandiges, privatschriftliches Testament kann nur errichten, wer volljahrig und voll geschaftsfahig ist. Der Text muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum sollten nicht fehlen. Ein Schreibmaschinentestament ist ungultig. Ein Testament kann jederzeit geandert werden. Ein spater gemachtes Testament ersetzt ein fruheres. Sind also vom Erblasser mehrere Testamente vorhanden, gilt das zuletzt verfasste. Ort und Datum mussen deshalb stets angegeben sein. Ist das Testament einmal errichtet, sollte es sofort im amtliche Verwahrung gegeben werden: Notare mussen dies und Privatleute sollten dies veranlassen. Hier zustandig sind die Amtsgerichte: Ein Testament kann dort amtlich verwahrt werden. |