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Diese Aussiedler, seit dem 1. Jan. 1993 "Spataussiedler" genannt, sind keine Auslander, sondern Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.
Nach dem Bundeasvertriebenengesetz (Neufassung 1993, Amderungen 1999) hatten diese Aussiedler einen Anspruch auf Einburgerung, der aber keineswegs immer wahrgenommen wurde. Betrachtet man namlich die Gesamtzahl der Aussiedler seit 1980 einerseits und die Anzahl der anspruchseingeburgerten Personen im gleichen Zeitraum andererseits, so stellt man eine erhebliche Diskrepanz von weit uber einer Million Menschen fest. Erfahrungen der Einburgerungsbehorden auf kommunaler Ebene zeigen deutlich, da? ein sehr gro?er Teil der Aussiedler sich bereits mit der Vertriebenenbescheinigung zufrieden geben, die ihnen alle Rechte auf die besonderen Vergunstigungen fur Aussiedler verschafft.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение! |