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Hartz IV: Keine Ubergangsregelungen beim ElterngeldBerlin (epd). Bei der Streichung des Elterngeldes fur Hartz-IV-Empfanger ab Januar 2011 gibt es keine Ubergangsregelungen. Das teilte das Bundesfamilienministerium dem epd am Donnerstag auf Anfrage mit. Dies trifft besonders Hartz-IV-Empfanger, die ihre Elterngeld-Anspruche auf zwei Jahre gestreckt haben und statt 300 Euro im Monat den halben Betrag von 150 Euro erhalten. Anspruche, die bis in das kommende Jahr hineinreichen, sind danach hinfallig, obwohl den Eltern das Elterngeld nach heutiger Rechtslage zusteht.
Die Betroffenen konnen ihre Anspruche nur dann retten, wenn sie die Streckung auf zwei Jahre widerrufen und noch in diesem Jahr das ihnen zustehende Geld ausgezahlt bekommen. Wird ihnen die Summe erst im nachsten Jahr erstattet, verfallt sie, weil das Elterngeld dann auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet und damit faktisch gestrichen wird. »Die Bundesregierung hat keine Spielraume vorgesehen«, erklarte eine Sprecherin des Familienministeriums dazu. Die Geschaftsanweisung der Bundesagentur fur Arbeit (BA) ist gleichlautend: »Eine Ubergangsregelung ist nicht vorgesehen.« Auch wer erst seit wenigen Monaten Elterngeld bezieht, wenn das Gesetz am 1. Januar in Kraft tritt, hat keinen Anspruch auf weitere Zahlungen. Einen Bestandsschutz gibt es nicht. Infoquelle: * ***********.neues-deutschland.de/artikel/184968.hartz-iv-keine-uebergangsregelungen-beim-elterngeld.html |