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(3) Eine andere Gemeinde im Geltungsbereich des Gesetzes als die des zugewiesenen Ortes
ist - au?er in den Fallen des Absatzes 4 - nicht verpflichtet, den Aufgenommenen als Spataussiedler zu betreuen. (4) Die Zuweisung wird gegenstandslos, wenn der Aufgenommene nachweist, dass ihm an einem anderen Ort nicht nur vorubergehend ausreichender Wohnraum, fur den er nicht nur vorubergehend nicht auf Sozialhilfe oder auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist, und ein Arbeitsplatz oder ein sonstiges den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen oder ein Ausbildungs- oder Studienplatz zur Verfugung stehen, in jedem Fall spatestens nach drei Jahren ab Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение! |