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(2) Als Hartefall gilt,
1. wenn Ehegatten oder Lebenspartner untereinander oder Eltern und ihre minderjahrigen ledigen Kinder aufgrund der Verteilungs- oder Zuweisungsentscheidung an verschiedenen Wohnorten leben, 2. wenn die Verteilungs- oder Zuweisungsentscheidung der Aufnahme einer nicht nur vorubergehenden Erwerbstatigkeit entgegensteht, die noch nicht geeignet ist, den vollstandigen Lebensunterhalt zu decken, oder 3. wenn die Verteilungs- oder Zuweisungsentscheidung fur den Betroffenen aus sonstigen Grunden zu vergleichbaren unzumutbaren Einschrankungen fuhrt.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение! |