![]() |
|
#2
|
||||
|
||||
![]()
(3) Der Antrag ist in den Fallen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 beim Bundesverwaltungsamt,
in den Fallen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 bei der gema? § 3 Abs. 1 zustandigen Behorde zu stellen. Das Bundesverwaltungsamt trifft eine Entscheidung uber eine Anderung der Verteilung im Benehmen mit den betroffenen Landern. Andert das Bundesverwaltungsamt seine Verteilungsentscheidung, entscheidet das aufnehmende Land uber die Zuweisung eines vorlaufigen Wohnortes nach Ma?gabe der Absatze 1 und 2. Die landerubergreifende Verteilung wird auf die Aufnahmequote nach § 8 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes angerechnet. (4) Uber den Antrag ist innerhalb von zwei Monaten zu entscheiden. (5) Ein Anspruch nach Absatz 1 Satz 1 besteht nicht, wenn der Antrag weniger als drei Monate vor Ablauf der Bindungsfrist gestellt wird.
__________________
Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение! |