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#9
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4. Verlust des bisherigen Wohnraumes
siehe auch § 22 Absatz 3 Satz 2 SGB II *:arrow: Es gilt der Grundsatz, Obdachlosigkeit ist zu vermeiden! 5. Gesundheitsbedingte Grunde hier gilt es naturlich statthafte und gewichtige Grunde aufzufuhren. I.d.R. wird hier nur ein Umzug innerhalb der Kommune finanziert! Achtung Mietkaution: diese wird i.d.R. nur als Darlehen gewahrt, da es sich nach BGB um eine Sicherheitsleistung handelt, die nach Beendigung des Mietverhaltnisses wieder an den Mieter ausgezahlt wird. Bei einem Wohnungswechsel/Umzug ist fur gewohnlich die "alte" Kautionsumme, die wieder freigegeben wurde, fur die "neue" Kaution zu verwenden!
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение! |