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#25
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Bei 8 - 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehorde den
Fuhrerscheininhaber so fruh als moglich informieren und verwarnen und ihn auf die Moglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar fur mehrfach auffallig gewordene Kraftfahrer hinweisen. Bei 14 - 17 Punkten erfolgt eine Anordnung der Behorde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar fur Kraftfahrer innerhalb einer vorgegebenen Frist. Es werden ihm jedoch dafur keine Punkte erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehorde die Fahrerlaubnis entziehen. Der Kraftfahrer muss darauf hingewiesen werden, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird und dass er freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Durch die Teilnahme an dieser verkehrspsychologischen Beratung kann der Kraftfahrer 2 Punkte abbauen.
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Айфон-ГОВНО!!!!!!!!!!!!!!! |