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Nur zur Kenntninahme:
Sonderfall: krankes Kind Wenn man selbst nicht krank ist, sondern das eigene Kind, hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung. In diesem Fall ubernimmt die Krankenversicherung einen Teil der Lohnkosten (hochstens 90% vom Netto). Anspruch auf diese Art der Freistellung hat man, wenn - das kranke Kind hochstens 12 Jahre alt ist, - der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt und - keine andere Person die Pflege ubernehmen kann. Folgende Zeitraume konnen in Anspruch genommen werden: In jedem Kalenderjahr 10 Tage fur jedes Kind; insgesamt nicht mehr als 25 Tage; bei alleinerziehenden Elternteilen: 20 Tage fur jedes Kind, insgesamt nicht mehr als 50 Tage. |