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Ist es erlaubt und moglich, neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehorigkeit zu besitzen?
In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche Staatsangehorigkeitrecht, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehorigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehorigkeiten konnen sich unter anderem aus folgenden Grunden ergeben: (fr) |