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#28
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Antrage auf Befreiuung von Kindergartengebuhren gibt es im Kindergarten, man muss alle Einnahmen und Ausgaben eintragen und in der Kreisverwaltung mit Rechnungen und Belegen , Abteilung fur Jugend und Soziales abgeben. Mit 1500 Euro netto wird man sicher befreit
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