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Hausaufgaben
Цитирую из "школьного закона" Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden konnen (BASS 12 - 31 Nr. 1): •fur die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten, •fur die Klassen 3 und 4 in 60 Minuten, •fur die Klassen 5 und 6 in 90 Minuten, •fur die Klassen 7 bis 10 in 120 Minuten. Fur die gymnasiale Oberstufe ist keine Begrenzung festgelegt, doch sollte auch hier eine zeitliche Uberforderung der Schulerinnen und Schuler vermieden werden. In Schulen mit 5-Tage-Woche konnen von Freitag zu Montag Hausaufgaben gegeben werden, wenn am Freitag kein Nachmittagsunterricht stattfindet oder wenn nicht mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht erteilt werden (BASS 12-31 Nr. 1 Nr. 3.1 und 3.2). Von Samstag zu Montag ist ohne Einschrankung aufgabenfrei. Наталия, если у Вас не "шестидневка" и в пятницу уроки заканчиваются раньше 16:00, то учитель имеет право задавать дом.задания! |