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Es gibt kein allg. Ruckgabe oder Widerrufsrecht.
Das Widerrufs- und Ruckgaberecht gilt in der Regel nur fur besondere Vertriebsformen. s.a. BGB Besondere Vertriebsformen (§§ 312 - 312f) Rucktritt; Widerrufs- und Ruckgaberecht bei Verbrauchervertragen (§§ 346 - 359) Den "Umtausch mussen Sie bei Vertragsabschluss vereinbaren. Sie sind also bei einem Fehlkauf auf die Kulanz des Handlers angewiesen. |