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#10
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Also zusammenfassend: wenn Sie noch den Originalkarton mit
dem Namen des Verkaufers haben und nachweisen konnen (Ihr Mann war dabei), dass die Ware vor 2 Monaten (und nicht vor 2 Jahren) gekauft worden ist haben Sie dass Recht die Ware umzutauschen. Gehen Sie noch mal hin und sprechen Sie mit dem Abteilungsleiter. Von einem Verkaufer wird man offtmals abgewimmelt, entweder aus Unwissenheit oder Anweisung des Chefs. Viel Gluck! |