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  #11  
Старый 08.03.2012, 01:31
Tania
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Mieter konnen auch Betriebskosten absetzen, die ihnen vom Eigentumer uber die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Das sind beispielsweise Hausmeisterkosten, Kosten zur Treppenhausreinigung, Ungezieferbekampfung, Pflege der Au?enanlagen und Schneeraumung. Seit 2006 sind auch Handwerkerrechnungen begunstigt, so dass beispielsweise Kosten fur die Heizungswartung oder fur den Schonsteinfeger berucksichtigt werden konnen. Verwaltungskosten und Verbrauchskosten sind dagegen nicht begunstigt.
Der Anteil dieser Kosten muss aus der Nebenkostenabrechung herausgerechnet werden. Fur das Finanzamt muss ersichtlich sein, welche begunstigten Aufwendungen vorliegen und welcher Anteil auf die Mietwohnung entfallt. Hieruber muss der Mieter eine Bestatigung des Vermieters oder des Verwalters vorlegen. Eine Aufschlusselung aus der Nebenkostenabrechnung durfte in der Regel ausreichend sein. Au?erdem ist durch einen Kontoauszug nachzuweisen, dass die Zahlungen bargeldlos erfolgen. Beim Eintrag in die Steuererklarung sollten Sie das Zahlungsjahr beachten. Daher sind in der Regel auch die Kosten anteilig aus den monatlichen Vorauszahlungen herauszurechnen.
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