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Lohnsteuerklasse II (2) [Bearbeiten]Die Steuerklasse II gilt fur Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen und die Anspruch auf den Entlastungsbetrag fur Alleinerziehende haben.
Fur Verwitwete mit mindestens einem Kind gilt diese Steuerklasse ab Beginn des Monats, der auf den Sterbe-Monat der Ehegattin bzw. des Ehegatten folgt. |