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#11
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ALG2 sind keine Einkunfte sonder Bezuhge und sind steuerfrei. ALG /normale *arbeitlosehilfe/ unterliegen dem Progressionvorbehalt. steuernachzahlungen sind nur im ramen v. kirchensteeuer als sondersausgaben zu deklarieren. Und dauerndelasten - wer von uns sie kann schon hier haben?! das sind eher ausnahmen.
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