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#11
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Antwort:
1) Ausgaben aus anderen Veranlagungszeitraumen konnen nur berucksichtigt werden, wenn sie in 2009 bezahlt wurden. Vieleicht konnen Sie aber noch den alten Steuerbescheid fur die anderen Jahre andern lassen, wenn dieser unterm Vorbehalt oder vorlaufig ist. 2) Telefonrechnungen konnen anteilig angesetzt werden, wenn Sie mit dem privaten Telefon geschaftlich oder beruflich telefonieren oder ins Internet mussen. Es ist eine Schatzung der anteiligen kosten moglich. Die Schatzung muss glaubhaft sein. 3) Kosten fur das private Auto konnen nicht abgesetzt werden, auch nicht die Zinsen (Nur die Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben). Wenn Sie mit dem privaten Auto geschaftlich oder beruflich fahren, dann konnen Sie fur jeden gefahrenen Km € 0,30 als BA/WK geltend machen. . . ***.holzkamp-neudorf.de |