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Also: Solange SIe in der Mutterzeit sind, reichen die 60 € um die Zulage fur Ihre Kinder und fur sich zu erhalten. Sobald die Mutterzeit vorbei ist, konnen Sie auch keine Forderung erhalten, weil die 60 €
A) nicht ausreichend sind B) keine SV Pflichtige Beschaftigung besteht. Hei?t, dass Sie nach der Mutterzeit, sich einen SV pflichtigen Job suchen sollten. (Achtung: 400 € ist nicht SV Pflichtig) Aber beachten (deswegen habe ich den Riestervertrag nicht): Bei einem SV Pflichtigen JOB zahlen Sie als Arbeitnehmer schon 19 % und beim Riester mussen Sie weitere 4% beisteuern, also ist man hier dann mit 22 % dabei. Und kriegt (wie SIe es in IHrem FAll festgestellt haben) eine Minirente (aber zumindest Staatliche Zulagen) Ich personlich favorisiere einen Riesterbausparvertrag, weil Sie hier die Pramien auch nutzen konnen. Gru? |