![]() |
|
|
|||||||
|
|
Опции темы | Опции просмотра |
|
#11
|
|||
|
|||
|
Also, die Bezugspersonen (Eltern oder Gro?eltern mit dem Status Deutsche Spataussiedler) mussen zum *Verwaltungszeitpunkt noch leben und sich in Deutschland aufenthalten. Sie stellen auch den Antrag auf Einbeziehung.
Menschen, die nach § 7 in die BRD eingereist sind und erst hier nach einem weiteren Test § 4 erworben haben, besitzen trotzdem keinen Aufnahmebescheid und sind somit nicht berechtigen einen Antrag auf eine NACHTRAGLICHE Einbeziehung zu stellen. |