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#11
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Anna , ich hab jetzt nicht verstanden : beim erten mal haben Sie mundlich (telefonisch) oder doch schriftlich gegen die Kurzung vorgegangen? Weil , wenn Sie schriftlich den Widerspruch eingereicht hatten, dann hatte die Arge auch schriftlich darauf antworten mussen. Solche Sachen muss man immer schriftlich erledigen.
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