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Wer damals unter Zusage einer kostenlosen Community Mitglied wurde, kann nachtraglich nicht zur Kasse gebeten werden. Ausdruckliche Zusage/Einwilligung meinerseits liegt Ihnen nicht vor, deshalb ist auch kein Vertrag zwischen uns zu Stande gekommen. Um schriftliche Bestatigung Ihrerseits, dass die Angelegenheit damit endgultig erledigt ist bis spatestens ...06.2009 bitte ich. Sollten Sie weiterhin auf Fortfuhrung der Angelegenheit bestehen, werde ich mich unverzuglich an die Verbraucherzentralle sowie an Rechtsanwalt zur Klarung der Angelegenheit wenden. Mit freundlichen Gru?en (Unterschrift) |