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Старый 17.03.2009, 01:21
Лида Катастрофа
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1. Wirkungsdauer einer Abmahnung
Eine bestimmte Frist, nach der eine Abmahnung
ihre Wirkung verliert, gibt es nicht. Vielmehr richtet sich die Wirkungsdauer
nach den Umstanden des Einzelfalles, wobei auf die Art der Verfehlung und das
anschlie?ende Verhalten des Arbeitnehmers abzustellen ist. Das
Bundesarbeitgericht geht z.B. bei geringfugigen Verfehlungen davon aus, dass
eine "Loschung" nach zwei Jahren in Betracht kommt.

Hinweis: Hat der Arbeitgeber einen
* * * *Arbeitnehmer wegen eines bestimmten Verhaltens abgemahnt, so kann er ihm
* * * *wegen desselben Versto?es nicht mehr kundigen.
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