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Старый 28.01.2009, 07:28
Лида Катастрофа
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По умолчанию

Bei Briefrecht wird die Grundschuld
auch in das Grundbuch eingetragen, allerdings wird zusatzlich ein Brief
ausgestellt, der im Falle einer fehlgeschlagenen Ruckzahlung des Kredits
an den Glaubiger ubergeben wird. Damit erwirbt dieser auch das
dingliche Recht, die Geldzahlung aus dem Grundstuck zu fordern. Dieses
Verfahren gilt als schneller, da beim Eintreffen des Szenarios
lediglich der Brief ubergeben werden muss.
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