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Старый 20.08.2008, 06:14
Аватар для Бокк
Бокк Бокк вне форума
 
Регистрация: 06.05.2008
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По умолчанию

(3) Der Antrag ist in den Fallen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 beim Bundesverwaltungsamt,
in den Fallen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 bei der gema? § 3 Abs. 1 zustandigen Behorde
zu stellen. Das Bundesverwaltungsamt trifft eine Entscheidung uber eine Anderung der
Verteilung im Benehmen mit den betroffenen Landern. Andert das Bundesverwaltungsamt
seine Verteilungsentscheidung, entscheidet das aufnehmende Land uber die Zuweisung
eines vorlaufigen Wohnortes nach Ma?gabe der Absatze 1 und 2. Die landerubergreifende
Verteilung wird auf die Aufnahmequote nach § 8 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes
angerechnet.
(4) Uber den Antrag ist innerhalb von zwei Monaten zu entscheiden.
(5) Ein Anspruch nach Absatz 1 Satz 1 besteht nicht, wenn der Antrag weniger als drei
Monate vor Ablauf der Bindungsfrist gestellt wird.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение!
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