Bei 8 - 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehorde den
Fuhrerscheininhaber so fruh als moglich informieren und verwarnen und
ihn auf die Moglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem
Aufbauseminar fur mehrfach auffallig gewordene Kraftfahrer hinweisen.
Bei 14 - 17 Punkten erfolgt eine Anordnung der Behorde zur
Teilnahme an einem Aufbauseminar fur Kraftfahrer innerhalb einer
vorgegebenen Frist. Es werden ihm jedoch dafur keine Punkte erlassen.
Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht
vorgelegt, muss die Verwaltungsbehorde die Fahrerlaubnis entziehen. Der
Kraftfahrer muss darauf hingewiesen werden, dass die Fahrerlaubnis bei
Erreichen von 18 Punkten entzogen wird und dass er freiwillig an einer
verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Durch die Teilnahme
an dieser verkehrspsychologischen Beratung kann der Kraftfahrer 2
Punkte abbauen.
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Айфон-ГОВНО!!!!!!!!!!!!!!!
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