Der
franzosische Verfassungsrat hat das umstrittene Gesetz gekippt, das die
Leugnung des "Volkermords" an den Armeniern in Frankreich unter Strafe
stellt. Das Gesetz versto?e gegen die Meinungsfreiheit, urteilte das
hochste Verfassungsgremium in Paris. Die Turkei, die massiv gegen das
Gesetz protestiert hatte, begru?te die Entscheidung.
Nationalversammlung und Senat hatten das Gesetz verabschiedet, das
die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Volkermordes unter Strafe
stellt. Dazu zahlt neben dem Holocaust das Massaker an den Armeniern im
Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, bei dem nach armenischen
Angaben 1,5 Millionen Menschen starben. Das Gesetz sah fur das Leugnen
eines in Frankreich anerkannten Volkermordes eine Haftstrafe von einem
Jahr und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro vor.
Der Verfassungsrat urteilte nun, es bestehe die Gefahr, dass jegliche
Leugnung eines Volkermordes, der vom Gesetzgeber anerkannt wurde, unter
das Gesetz fallen wurde. Der Verfassungsrat mische sich nicht in die
Arbeit von Historikern zur Beurteilung eines Massakers ein. Der Rat
verwies mit Blick auf das franzosische Gesetz zum Holocaust darauf, dass
dieser Volkermord nicht von Frankreich, sondern international anerkannt
worden sei. Dieser Trick bedeutet vermutlich, dass das "Leugnen"des Holok... trotzdem strafbar bleibt. Meinungsfreiheit gilt eben nicht fur alle...
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