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  #34  
Старый 08.12.2008, 03:18
Ластовыря
Guest
 
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Nur zur Kenntninahme:

Sonderfall: krankes Kind

Wenn man selbst nicht krank ist, sondern das eigene Kind,
hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung. In diesem Fall
ubernimmt die Krankenversicherung einen Teil der Lohnkosten (hochstens 90% vom
Netto).
Anspruch auf diese Art der Freistellung hat man, wenn
- das kranke Kind hochstens 12 Jahre alt ist,
- der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt und
- keine andere Person die Pflege ubernehmen kann.
Folgende Zeitraume konnen in Anspruch genommen werden: In
jedem Kalenderjahr 10 Tage fur jedes Kind; insgesamt nicht mehr als 25 Tage; bei
alleinerziehenden Elternteilen: 20 Tage fur jedes Kind, insgesamt nicht mehr
als 50 Tage.
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