Gesetzlich ist die Ruckgabe der Ware ohne Kassenbon
nicht geregelt. Um als Kaufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benotigt
man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte
des Kaufgegenstandes. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Kaufer, dass er
beweisen kann, die Sache auch von dem Verkaufer gekauft zu haben, dieser
Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen gefuhrt werden. Auch wenn die Ware
mit ec-Karte bezahlt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem
bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat
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