Also: Solange SIe in der Mutterzeit sind, reichen die 60 € um die Zulage fur Ihre Kinder und fur sich zu erhalten. Sobald die Mutterzeit vorbei ist, konnen Sie auch keine Forderung erhalten, weil die 60 €
A) nicht ausreichend sind
B) keine SV Pflichtige Beschaftigung besteht.
Hei?t, dass Sie nach der Mutterzeit, sich einen SV pflichtigen Job suchen sollten. (Achtung: 400 € ist nicht SV Pflichtig)
Aber beachten (deswegen habe ich den Riestervertrag nicht):
Bei einem SV Pflichtigen JOB zahlen Sie als Arbeitnehmer schon 19 % und beim Riester mussen Sie weitere 4% beisteuern, also ist man hier dann mit 22 % dabei. Und kriegt (wie SIe es in IHrem FAll festgestellt haben) eine Minirente (aber zumindest Staatliche Zulagen)
Ich personlich favorisiere einen Riesterbausparvertrag, weil Sie hier die Pramien auch nutzen konnen.
Gru?
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