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aus Sozialgesetzbuch
§ 9 Sozialhilfe. Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kraften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen *sich selbst zu helfen, und auch von anderer SEite keine ausreichende Hilfe, die seinem besonderen Bedarf entspricht, ihn zur Selbsthilfe befahigt, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermoglicht und die Fuhrung eines menschenwurdigen Lebens sichert. Hierbei mussen Leistungsberechtigte nach ihremn Kraften mitwircken.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение! |