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#11
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Der gesamte Freistellungsbetrag kann auch weiterhin auf mehrere
Kreditinstitute aufgeteilt werden. Fur die korrekte Aufteilung muss der Steuerpflichtige selbst achten. Die Summe aller erteilter Freistellungsauftrage ist auf den Sparerpauschbetrag begrenzt. Eheleute mussen bei jedem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, wenn sie gemeinsam steuerlich veranlagt sind. Mehr unter: ***********.finanztip.de/recht/steuerrecht/freistellungsauftrag.htm |