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§ 1 Zweckbestimmung
(1) Das Gesetz dient dem Ziel, im Interesse der Schaffung einer ausreichenden Lebensgrundlage den Spataussiedlern in der ersten Zeit nach ihrer Aufnahme im Geltungsbereich des Gesetzes zunachst die notwendige Fursorge einschlie?lich vorlaufiger Unterkunft zu gewahrleisten und zugleich einer Uberlastung von Landern, Tragern der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Tragern der Sozialhilfe sowie von Gemeinden durch eine angemessene Verteilung entgegenzuwirken. (2) Dieses Gesetz erfasst auch die Ehegatten und Abkommlinge von Spataussiedlern im Sinne des § 7 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes sowie die nach § 8 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes in das Verteilungsverfahren einbezogenen Familienangehorigen von Spataussiedlern.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение! |