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§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kundigung
(1) * Kundigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhaltnis durch die Kundigung nicht aufgelost ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kundigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kundigungserklarung voraus, dass die Kundigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestutzt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. (2) Die Hohe der Abfindung betragt 0,5 Monatsverdienste fur jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhaltnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhaltnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение! |