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Das Familienleistungsgesetz sieht ab Januar 2009 fur das erste und zweite
Kind einen Anstieg um je zehn Euro auf monatlich 164 Euro vor. Fur jedes weitere Kind gibt es dann jeweils 16 Euro zusatzlich. Damit bekommen Familien fur das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind je 195 Euro im Monat. Zugleich wird der Kinderfreibetrag angehoben, so dass sich die Freibetrage fur den Nachwuchs bei der Steuer kunftig auf insgesamt 6024 statt 5808 Euro summieren. Kinder von Hartz-IV-Familien erhalten kunftig bis zum zehnten Schuljahr jeweils zu Beginn des Schuljahres 100 Euro als sogenanntes Schulbedarfspaket. |