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A. Klug: По Вашему только владение языком может доказать принадлежность к немецкой национальности. Сдал тест - немец, не сдал - не немец. Um seine deutsche Identitat zu beweisen, muss der Ausreisewillige nach Vorschriften der entsprechenden deutschen Behorden weweisen: 1, Er ist deutscher Abstammung (wenigstens ein Elternteil sollte Deutscher sein. Wird durch entsprechenden Unterlagen festgestellt); 2. Er ist der deutschen Sprache machtig (wird durch ein einfaches Gesprach (Sprachtest) festgestellt; 3. Er pflegt die deutsche Kultur, Sitten und Brauche (wird auch wahrend ein Gesprach festgestellt). Stimmt es wenigstens mit einem Punkt nicht, dann hei?t es, er konnte seine deutsche Identitat nicht bestatigen und erhalt eine Absage. Besteht aber eine Moglichkeit der Einbeziehung, so darf er trotzdem in Deutschland einreisen, Dann aber nicht mit dem §4 (Deutscher, der seine Identitat bewiesen hat), sondern mit dem §7 als Abkommling eines Deutschen (dann ist er aber kein Deutscher). Es geht uberhaupt nicht uber meine Position, Alexander K., sondern um die Aufnahmeregeln, die bis 2005 gultig waren.
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