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#11
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Also: Wer in Deutschland eingeburgert werden
mochte, muss die bisherige Staatsangehorigkeit aufgeben (also selber aktiv werden), oder diese aufgrund des Staatsangehorigkeitsrechtes seines bisherigen Heimatstaates mit der Einburgerung kraft Gesetz, also automatisch verlieren. Das deutsche Staatsangehorigkeitsrecht bestimmt z.B. in * * *§ 25 StAG, dass ein * * *Deutscher die deutsche Staatsangehorigkeit verliert, wenn er freiwillig, * * *also auf eigenen Antrag eine andere Staatsangehorigkeit erwirbt, sofern * * *diese andere Staatsangehorigkeit nicht eine EU-Staatsangehorigkeit oder * * *die der Schweiz ist. (fr) |