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Zur 1%-Regelung
hier mu? man unterscheiden Durch wen diese Regelung beansprucht wird: Wenn der Unternehmer seine privaten Fahrten mit der 1%-Regelung besteuert, dann gilt die Aufteilung 80% USt-pflichtig und 20 % USt-Frei. Wenn aber der Arbeitnehmer mit der 1%-Regelung belastet wird, dann mu? der Arbeitgeber den gesamten Sachbezug der USt unterwerfen. Siehe dazu auch BMF v. 29.05.2000 (BStBl I S 819) insbesondere TZ 16-27 |