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Lena ,Sie konnen Kurzzeitpflege§42 in einer stationaren Pflegeeinrichtung fur einzelne Tage oder Wochen zur Entlasung der *pflegenden Angehorigen nutzen.Fur Kurzzeitpflege konnen pro Jahr bei ALLEN Pflegestufen 1510 Euro beansprucht werden.Fur notwendige Umbauma?nahmen in der Wohnung kann die Pflegekasse ebenfalls einen Zuschuss von 2550Euro Ma?nahme gewahren.
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