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Voraussetzung ist, wie bereits erwahnt, eine versicherungspflichtigeBeschaftigung innerhalb der letzten funf Jahre vor Beginn derAltersteilzeit von mindestens 1.080 Kalendertagen. Eineversicherungspflichtige Beschaftigung liegt vor, wenn dasArbeitsentgelt aus der Beschaftigung regelma?ig im Monat 400 Euroubersteigt.
Grundsatzlich kannAltersteilzeit nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmer undArbeitgeber vereinbart werden. Das Altersteilzeitgesetz selbst siehtkeinen Rechtsanspruch vor. Ein Rechtsanspruch fur Arbeitnehmer lasstsich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einemEinzelvertrag herleiten. |