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Ab dem 1. September 2008 wird von jedem, der eingeburgert werden
will, ein Nachweis verlangt, dass er „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhaltnisse in Deutschland“1 besitzt. Davon befreit sind alle, die noch keine 16 Jahre alt oder aufgrund Krankheit, Behinderung oder altersbedingt beeintrachtigt sind. Ein deutscher Schulabschluss (Hauptschule oder hoher) genugt als Nachweis. Ansonsten ist ein Einburgerungstest2 zu machen. |