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Natalya. Mit der sozialversicherung ist folgendes: ab 01.01.2009 ist es gleich geregelt mindestens beitrag ist 120,00 euro wenn die einkunfte bei KK-freiwilligeversicherten wenn sie einen grundungszuschuss vom AA bekommen sonst wird ihre beitrag sich nach Einkunften gerichtet . wenn ihre einkunfte/ liegen unter 9.000,00 dann bleiben die 120,00 mindestensbeitrag fur sie auch gelten. Es gibts grosse differenzen zw. freiwillige versicherung bei unterschiedlichen KK!!!! wie gesagt besser vergleichen krankenkassen und versicherungen. da die spielregel zimmloich gleich geworden sind- es geht noch um kindernmitversicherung!!! Sammeln sie angeboten.
Die beitragv von 35,00 gilt nur als zusatz fur selbstandige der noch eine sozversicherungspflichtige hauptbeschaftigung ausubt ( da hab ich jetzt grundlich regesiert (( . dadurch ist mir in sachbearbeitung auch nur diessen betrag aufgefahlen). |