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Anna: Grundsteuer und Versicherungen sind vom Vermieter zu tragen. Jedochkonnen Mieter und Vermieter nach § 556 Abs 1 BGB vereinbaren, dass derMieetr die in diesem Umfang vorgesehenen anteiligen Betriebskostentragt. Dazu reicht es aus, wenn ein der beiden folgenden Vereinbarungengetroffen ist :
1 ) In den alten Mietvertrage steht ein Hinweis auf § 27 der II. BV, Anlage 3. 2 ) In neuen Mietvertragen meist nur noch der Hinweis - wobei seit dem01.01.2004 in zwei Kategorien unterteilt wird - "Betriebskosten gem.Betriebskostenverordnung ....". Steht dies im Mietvertrag hat der Mieter - wenn auch in Unkenntnis -eine wirksame Vereinbarung getroffen (d.h. unterschrieben) und muss diesen Nebenkostenzahlen. Das OLG Hamm hat hierzu die Entscheidung getroffen - die ich imUbrigen fur richtig ansehe -dass ein durchschnittlich gebildeter Burgerweiss was Nebenkosten sind und man erwarten kann, wenn ihm unklar ist,was abgerechnet wird, dass er hierzu entsprechende Fragen stellt. |