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#11
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DerArbeitnehmer begehrte Auszahlung seiner Uberstunden. Sowohl die ersteInstanz als auch das Berufungsgericht haben den Arbeitgeber zurAuszahlung der unstreitigen Uberstunden verurteilt. DemAuszahlungsbegehren stunde nach Ansicht der Gerichte gerade nicht dieKlausel, dass mit der Zahlung der Vergutung erforderliche Uberstundenabgegolten seien entgegen. Diese Klausel sei unwirksam undbenachteilige den Arbeitnehmer unangemessen (§ 305 Absatz 1 Satz 1 und§ 307 Abs. 1 Satz 3 BGB).
Leitsatz: Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach erforderlicheUberstunden des Arbeitnehmers mit der monatlichen Vergutung abgegoltensind, ist gema? § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (im Anschluss an LAG Hammvom 11.07.2007 - 6 Sa 410/07). |