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#11
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Ist richtig, wenn es um Unterhaltsvorschuss geht zahlen sie hohstens bis 12 Jahren, oder nur 72 Monate.Ab 12 J. auf Wunsch der Kindsmutter vertrit die andere Stelle v. Jugenamt die Interessen der Kinder und kontrolliert die ganze Situazion.., sie heist Vormundschaft, sie bestehet auch ab 18 Jahren weiter wenn dass von der Mutter beantragt wird.
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