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Informationen fur Spataussiedler im Rahmen des Bundesvertriebenen- und Fluchtlingsgesetzes (BVFG)Wichtiger Hinweis
In der Republik Kasachstan erfolgte im Oktober 2004 eine Anderung des kasachischen Staatsangehorigkeitsrechts. Wer die Staatsangehorigkeit eines anderen Staates erwirbt, verliert die kasachische Staatsangehorigkeit. Dies kann fur Spataussiedler wichtig sein: Spataussiedler nach § 4 des Bundesvertriebenen- und Fluchtlingsgesetzes (BVFG), deren Ehegatte sowie die Abkommlinge nach § 7 BVFG erwerben mit Ausstellung der Spataussiedlerbescheinigung nach § 15 BVFG in Deutschland die deutsche Staatsangehorigkeit. Es besteht damit die Moglichkeit des Verlustes der kasachischen Staatsangehorigkeit. Tritt der Verlust ein, so ist derjenige, der die deutsche Staatsangehorigkeit erworben hat, nur noch deutscher Staatsangehoriger. Personen, die dennoch weiterhin in ihrem Besitz befindliche kasachische Ausweisdokumente verwenden, etwa zur Einreise nach Kasachstan, machen sich hierdurch entsprechend den Gesetzesvorschriften der Republik Kasachstan strafbar. Die Botschaft empfiehlt, diese Konsequenzen bereits bei der Stellung eines Antrages auf Anerkennung als Spataussiedler, spatestens aber bei der Beantragung eines Visums zur Ubersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu bedenken und zu beachten. Nahere Informationen zum Verlust der kasachischen Staatsangehorigkeit sollten Sie bei den hierfur zustandigen kasachischen Behorden erfragen. |