![]() |
|
|
#11
|
|||
|
|||
|
Zum Umtauschen von Waren muss die Ware nicht in der Originalverpackung abgegeben werden (auch bei Deichmann mussen die Schuhe nicht im Karton abgegeben werden).
Die gesetzliche Gewahrleistung betragt 2 Jahre . Einige Geschafte bitten eine Garantie, welche uber diese 2 Jahre *geht. *Innerhalb *von ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, dass heisst nicht der Kaufer sondern der Verkaufer beweisen muss, dass die Ware beim Kauf nicht mangelhaft war. |