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#11
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Ihr Freund durfte mit seiner Ex-Frau uberhaupt nicht mehr zusammenveranlagt werden. Voraussetzungen fur die Zusammenveranlagung sind: gultige Ehe +unbeschrankte Steuerpflicht + kein dauerndes Getrenntleben. Im Jahr der Ternnung kann man noch die Zusammenveranlagung wahlen, muss man aber nicht. Da Ihr Freund schon sein September 2009 geschieden ist, gehe ich davon aus, dass er mindestens seit einem Jahr von seiner Ex-Frau getrennt lebt. Also - keine Zusammenveranlagung moglich.
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